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des Verwaltungsgerichts Gera
Justizzentrum Gera
Regelungen zum Besucherverkehr im Justizzentrum Gera
Verwaltungsgericht Gera
Stand: 29.01.2021 Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Besucherinnen und Besucher,
zur Eindämmung der Ausbreitung der Infektion mit dem Corona-Virus bleibt der Besucherverkehr im Justizzentrum Gera weiter eingeschränkt.
1. Anliegen sollen grundsätzlich schriftlich oder telefonisch vorgetragen werden. Bei notwendigen persönlichen Vorsprachen wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten.
2. Der Besuch öffentlicher Verhandlungen ist grundsätzlich weiter möglich, allerdings ist die Platzkapazität aufgrund der einzuhaltenden Abstandsregelungen sehr stark begrenzt. Es besteht derzeit keine Möglichkeit des Besuchs von Gerichtsverhandlungen durch Schulklassen.
3. Der Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern ist einzuhalten.
4. In sämtlichen Gebäuden des Justizzentrums Gera besteht eine Verpflichtung zum Tragen von qualifizierten Masken (OP-Masken des Typs II oder II R mit CE-Kennzeichnung, FFP2-Masken, FFP3-Masken, Mund-Nasen-Bedeckungen gemäß den Standards KN95 und N95).
5. Personen,
- die mit dem Virus-CoV-2 infiziert sind oder
- Symptome einer solchen Erkrankung zeigen,
- die Anzeichen einer Erkältung haben und/oder
- die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer infizierten Person hatten bzw.
- in den letzten 14 Tagen aus einem durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichten Risikogebiet (international) zurückgekommen sind,
werden nicht eingelassen. Bei geladenen Personen entscheidet in diesen Fällen der zuständige Richter über deren Einlass.
6. Besucher haben sich vor der Einlasskontrolle einer kontaktlosen Fiebermessung und einer Handdesinfektion zu unterziehen.
7. Zentrale Aushänge sind zu beachten!
Die Telefonzentrale des Justizzentrums Gera ist unter 0365 / 8340 zu folgenden Zeiten zu erreichen:
montags bis donnerstags zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr
freitags zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr
Obhues
Präsident des Verwaltungsgerichts
Hinweis zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs zum 01.01.2018 für die Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften
Der Gesetzgeber hat mit den sog. eJustice-Gesetzen I und II den Weg frei gemacht zu einem flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehr vor allem zwischen den sog. „professionellen Justiznutzern“ und den Gerichten. Jedes Gericht und jede Staatsanwaltschaft verfügt (zunächst nur) über ein eigenes Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) in Rechtssachen.
Mittels e-Mail oder über die Kontaktseite dieser Internet-Präsentation können formgebundene Schriftsätze bzw. Dokumente nicht rechtswirksam eingereicht werden.
Zum 01.01.2018 erfolgt die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs (eRV) für die Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften in Rechtssachen. Ausgenommen sind die Posteingänge in Grundbuchsachen, Verwaltungssachen und für die Sozialen Dienste. Der Posteingang in herkömmlicher Art und Weise in Papierform bleibt weiterhin bis 01.01.2022 eröffnet. Spätestens ab 01.01.2022 besteht für professionelle Justiznutzer (Anwälte, Notare, Steuerberater, Behörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts) die Verpflichtung nur noch auf elektronischem Wege mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu kommunizieren.
HINWEIS: Eine elektronische Gerichtsakte wurde bisher in Thüringen nicht eingeführt. Die eingehenden elektronischen Nachrichten müssen daher in Papierform übertragen werden. Ein Versand von elektronischen Nachrichten (elektronischer Postausgang) findet ebenso grundsätzlich nicht statt.
Sobald Ihre Nachricht auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung des Gerichts gespeichert ist, erhalten Sie eine automatische Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs erteilt, §§ 130 a Abs. 5 Satz 2 ZPO (n. F.), 55a Abs. 5 S. 2 VwGO (n. F.) u. a.. Erhalten Sie keine Antwort, ist die Übermittlung fehlgeschlagen und Sie sollten notwendige Maßnahmen z.B. zur Fristwahrung treffen.
HINWEIS: Diese vorgenannte Bestätigung entspricht nicht dem elektronische Empfangsbekenntnis. Diese erhält der Absender bei einem wirksamen Eingang im Gericht mit genauem Eingangsdatum und Zeitpunkt.
Für Verwaltungsgerichte: Damit Ihre Nachrichten und die zu übersendenden Dokumente zur weiteren Verarbeitung bei Gericht geeignet sind, achten Sie bitte darauf, dass Sie Einzeldokumente (Klage, Vollmacht, Beweismittel; PKH-Antrag, Erklärungen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse etc.) übersenden, nummerieren und aussagekräftig benennen.
Besucherhinweis - Eingangskontrollen
Im Eingangsbereich der Justizgebäude in Thüringen finden - auch zu Ihrer Sicherheit - temporäre Personen- und Gepäckkontrollen statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.
Bitte kommen Sie rechtzeitig, dass Sie trotzdem pünktlich zu Ihrem Termin erscheinen können.
Um den Ablauf der Sicherheitskontrollen zu unterstützen und zur Vermeidung von Wartezeiten beizutragen, bringen Sie bitte nur die Gegenstände mit, die Sie im Justizgebäude unbedingt benötigen.Verboten sind Waffen jeglicher Art, auch Taschenmesser. Bitte achten Sie darauf, dass Sie - insbesondere metallische - Gegenstände, die Sie nicht benötigen, nicht mit sich führen.
Es ist auch nicht gestattet, Tiere mitzubringen!
Bitte beachten Sie unbedingt die Anweisungen des Personals im Eingangsbereich!
Wir bitten Sie, Ihre Handys vor Sitzungsbeginn auszuschalten.
Warnhinweis (Umlauf betrügerischer E-Mails im Namen Thüringer Gerichte)
Es liegen seitens des Landgerichts Gera Hinweise vor, die den Versand gefälschter E-Mails mit Gefährdungspotenzial an Bürger/innen bestätigen. Hierbei handelt es sich um E-Mails mit Zahlungsaufforderungen im Namen Thüringer Gerichte. Die Behörde wird entweder im Text oder im Betreff der E-Mail genannt. Den E-Mails sind teilweise Anlagen wie „Amtsgericht.doc“ oder „_Certification-.htm“ beigefügt.
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsrelevante Vorgänge immer auf dem postalischem Weg zugestellt werden.