Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zur Bildergalerie . Zum Seiteninhalt

Verwaltungsgericht Meiningen

 

Justizzentrum Meiningen

Lindenallee 15, 98617 Meiningen

Außenansicht des Justzzentrums Meiningen

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Verwaltungsgerichts Meiningen

Grußwort des Präsidenten

 

Ich begrüße Sie herzlich auf der Internetseite des Verwaltungsgerichts Meiningen.

Das Verwaltungsgericht Meiningen besteht seit dem Jahr 1992. Es ist eines von drei Verwaltungsgerichten des Freistaates Thüringen.

Sein Gerichtsbezirk erstreckt sich über die Landkreise Wartburgkreis, Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen und Sonneberg sowie die kreisfreie Stadt Suhl.

Es entscheidet für ganz Thüringen in Verfahren aus dem Bereich des Personalvertretungsrechts und des beamtenrechtlichen Disziplinarrechts, in berufsgerichtlichen Verfahren nach dem Heilberufegesetz sowie nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz.

Die Verwaltungsgerichte haben die Aufgabe verwaltungsrechtliche Streitigkeiten zu entscheiden. Sie haben von Amts wegen den Sachverhalt unter Mitwirkung der Streitbeteiligten aufzuklären. Auf dieser Grundlage wirken sie entweder auf eine einvernehmliche Lösung hin oder entscheiden die Fälle nach Recht und Gesetz.

Auf den folgenden Seiten finden Sie zahlreiche Informationen über die Verwaltungsgerichtsbarkeit, den Aufbau, die Zuständigkeit und die Geschichte der Thüringer Verwaltungsgerichtbarkeit sowie nützliche Informationen für einen Besuch des Verwaltungsgerichts Meiningen, sei es als Verfahrensbeteiligter oder als Besucher.

Weiterhin finden Sie Pressemitteilungen oder Entscheidungen, die in den einzelnen Kammern getroffen wurden. Hilfreiche Informationen finden Sie außerdem unter der Rubrik Service, insbesondere die Formulare für Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe.

Ich hoffe, Sie finden hier die von Ihnen gesuchten Informationen. Sollten Sie eine wichtige Information vermissen, danke ich Ihnen für einen Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Udo Schneider                                                                                                                                                                          Präsident des Verwaltungsgerichts Meiningen

STÖRUNG in der Verarbeitung von elektronischen Posteingängen am 20.03.2024 und 21.03.2024

Aufgrund von Wartungsarbeiten kommt es am 20.03.2024 in der Zeit von 15:00 Uhr bis voraussichtlich 21.03.2024 11:00 Uhr zu Einschränkungen bei der Verarbeitung von elektronischen Posteingängen.

Die Nachrichten werden vom EGVP-System empfangen, eine Weiterverarbeitung erfolgt jedoch erst nach Beendigung der Wartungsarbeiten. Für Verfahrensbeteiligte, die gemäß § 55d Sätze 1 und 2 VwGO zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet sind, wird auf § 55d Satz 3 VwGO hingewiesen.

In Eilfällen wird darum gebeten, mit dem Gericht telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Hinweise für Besuchende - Einlasskontrolle

Im Eingangsbereich der Justizgebäude in Thüringen finden - auch zu Ihrer Sicherheit - temporäre Personen- und Gepäckkontrollen statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.

Bitte kommen Sie so rechtzeitig, dass Sie trotzdem pünktlich zu Ihrem Termin erscheinen können.

Um den Ablauf der Sicherheitskontrollen zu unterstützen und zur Vermeidung von Wartezeiten beizutragen, bringen Sie bitte nur die Gegenstände mit, die Sie im Justizgebäude unbedingt benötigen.

Verboten sind Waffen jeglicher Art, auch Taschenmesser.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie insbesondere metallische Gegenstände, die Sie nicht benötigen, nicht mit sich führen. Es ist auch nicht gestattet, Tiere mitzubringen! Ebenfalls bitten wir Sie, Ihre Handys vor Sitzungsbeginn auszuschalten. 

Bitte beachten Sie unbedingt die Anweisungen des Personals im Eingangsbereich!

 

Akteneinsicht

Die Führung einer eVerfahrensakte eröffnet und erfordert neue Formen der Akteneinsicht. Mit dem bundeseinheitlichen Akteneinsichtsportal wird dafür an einer zentralen Stelle die Einsichtnahme in elektronisch geführte Verfahrensakten (eAkten) ermöglicht.

Das Akteneinsichtsportal stellt dabei Funktionen zur Anzeige und zum Herunterladen von bereitgestellten eAkten oder einzelner Aktenbestandteile zur Verfügung. Künftig werden die Gerichte und Staatsanwaltschaften über das Akteneinsichtsportal elektronische Akten zur Einsicht für Verfahrensbeteiligte bereitstellen.

Weiterführende Informationen

 

Wichtiger Hinweis:

Bürgerinnen und Bürger, die unmittelbar beim Verwaltungsgericht Meiningen Einsicht in die Gerichts- und Behördenakten nehmen wollen, müssen grundsätzlich mindestens eine Woche vorher einen Termin vereinbaren.

Elektronischer Übermittlungsweg

Über E-Mail - auch wenn diese verschlüsselt ist - können keine wirksamen Verfahrensanträge gestellt werden.

Der elektronische Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen - die keinerlei Rechtswirkung entfalten - zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.

Über den elektronischen Rechtsvekehr können wirksame Verfahrensanträge gestellt werden. 

Einzelheiten dazu veröffentlicht das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite
https://justiz.thueringen.de/themen/elektronischerrechtsverkehr/

Zwei Hände auf einer Computertastatur.
Bildrechte beim TMMJV

Allgemeiner Hinweis

Mit Wirkung vom 1. Februar 2023 wurden alle Corona-Beschränkungen für Verfahrensbeteiligte, Besucher und sonstige Dritte im Gerichtsgebäude aufgehoben.

 

Gleichzeitig wird an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen appelliert und weiterhin die Einhaltung der „AHA-L“-Regeln empfohlen:

  • Abstand halten: 1,5 Meter Mindestabstand zu anderen halten.
  • Hygieneregeln in Bezug auf Niesen, Husten und Händewaschen befolgen.
  • Alltag mit Maske
  • Lüften: Alle Räume werden regelmäßig gelüftet, um die Raumluft auszutauschen.


Abweichende Regelungen können jedoch etwa durch sitzungspolizeiliche Verfügungen gemäß § 176 Abs. 1 GVG der Vorsitzenden Richterin bzw. des Vorsitzenden Richters getroffen werden.
 

Pressemitteilungen

Über die nachfolgenden Links werden Ihnen die aktuellen Presseinformationen der letzten 12 Monate angezeigt. Darüber hinaus finden Sie ältere Presseinformationen in unserem Pressearchiv.

Pressearchiv

Entscheidungen

Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Meiningen finden Sie in der Rubrik Rechtsprechung unter:

Aktuelle Entscheidungen

Online Verwaltung Thüringen

Verhandlungstermine

An dieser Stelle werden öffentliche Sitzungen des Verwaltungsgerichts Meiningen bekanntgegeben.

Zu den aktuellen Verhandlungsterminen